5. August 2022

 

Öffentliche Konsultation der Kommission zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Vereinen

 

- von Wiss. Mit. Tim Wöffen, LL.M -

 

Sowohl kleine Vereine als auch große Verbände sind aufgerufen, sich an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen, die voraussichtlich Mitte August 2022 beginnen wird.

 

Die Kommission hatte in einem Brief vom 11.5.2022 auf den Lagodinsky-Bericht vom 16.2.2022 geantwortet. Während der (erneute) Vorschlag zur Schaffung einer supranationalen Rechtsform des Europäischen Vereins nicht aufgegriffen wurde, soll der Vorschlag einer NPO-Mindeststandardrichtlinie teilweise umgesetzt werden. Die Binnenmarktfreiheiten der nationalen Non-Profit-Organisationen und die Vereinigungsfreiheit sollen geschützt und die gegenseitige Anerkennung bestimmter nationaler NPO-Rechtsformen vereinfacht werden. Der Richtlinienvorschlag der Kommission wird für das zweite Quartal 2023 erwartet. Vorbereitend wird zudem eine vergleichende Studie der NPO-Rechtsformen aller 27 Mitgliedsstaaten durchgeführt. Die Kommission will zudem einen Leitfaden zur Behandlung grenzüberschreitender Spenden sowie zum Grundsatz der Nichtdiskriminierung von NPOs erarbeiten.

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