16. Oktober 2020
Die Bundesregierung hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, per Rechtsverordnung die Geltung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängert (zur Meldung der Bundesregierung). Für Vereine besteht hiernach u.a. die Möglichkeit fort, unabhängig von einer entsprechenden Satzungsgrundlage eine virtuelle Mitgliederversammlung abzuhalten (siehe im Einzelnen Meldungen unten vom 23. und 27. März 2020).