12. September 2021

 

Verlängerung der Corona-Sonderregelungen bis August 2022

 

Am 7.9.2021 hat der Bundestag das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis Ende August 2022 verlängert. Für Vereine bedeutet dies u.a., dass Mitgliederversammlungen auch weiterhin digital oder hybrid abgehalten werden können.

 

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