12. September 2021
Am 7.9.2021 hat der Bundestag das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis Ende August 2022 verlängert. Für Vereine bedeutet dies u.a., dass Mitgliederversammlungen auch weiterhin digital oder hybrid abgehalten werden können.