26. Dezember 2023

Fragen des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts im Falle staatlich-organisierter Nichtregierungsorganisationen

- von Wiss. Mit. Tim Wöffen, LL.M. -

Ab Januar 2024 soll das Zuwendungsempfängerregister online verfügbar sein. Dadurch werden viele gemeinnützige Organisationen stärker in den Blick der Öffentlichkeit geraten. Darunter befinden sich auch einige, die als „staatlich-organisierte Nichtregierungsorganisationen“ bezeichnet werden, auf Englisch „government organized [oder „operated“] NGOs“ (abgekürzt GONGOs). Diese gibt es in zahlreichen Ausprägungen mit unterschiedlichem Grad staatlichen Einflusses und verschiedenen Zwecken und Betätigungen, weshalb jede Organisation für sich betrachtet werden sollte (zur Begriffsbestimmung Hasmath/Hildebrandt/Hsu, Journal of Civil Society 2019, 267-284).

 

Sofern solche Organisationen eine Monopolstellung anstreben mit dem Ziel alle Menschen bestimmter Herkunft für sich zu vereinnahmen oder sich als deren „offizieller Verband und Sprachrohr“ zu präsentieren, stellen sich auch Rechtsfragen: Zum einen die vereinsrechtliche Frage, ob es sich damit ggf. um einen Verein mit überragender Machtstellung handelt (mit der Konsequenz des Aufnahmezwangs und der Möglichkeit der Inhaltskontrolle der Satzung). Darüber hinaus können sich ggf. auch gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen stellen, etwa inwiefern eine politische Tätigkeit der Organisation zulässig ist.

 

Die TAZ berichtete am 1.12.2023 beispielsweise über die „Vietnamesische Bundesvereinigung in Deutschland e. V.“, die u.a. durch die Unterstützung von Botschaftspersonal gegründet wurde und bei der die oben skizzierten Spannungen deutlich werden.

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