28. November 2024
- von Prof. Dr. Lars Leuschner und wiss. Mit. Tim Wöffen, LL.M. -
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Praxischeck mit dem Ziel durchgeführt, bürokratische Hemmnisse bei Eintragungsvorgängen von Vereinen im Vereinsregister zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Am 17.10.2024 hat das Ministerium eine Zusammenfassung der Ergebnisse veröffentlicht (zum Bericht). Darin enthalten sind insbesondere drei Vorschläge:
Der Vorstoß des BMJ ist uneingeschränkt zu begrüßen. Alle drei Vorschläge finden sich in sehr ähnlicher Form in dem Beitrag Leuschner, NJW 2024, 2228 ff., welchem seinerseits eine umfangreiche Umfrage unter Notaren zugrunde liegt.
Diskussionswürdig erscheint lediglich der zweite Vorschlag, die notarielle Einreichungspflicht. Insoweit stellt sich die Frage, ob Notaren im Zusammenhang mit Vereinsregisteranmeldungen tatsächlich eine so zentrale Rolle zugewiesen werden soll bzw. ob sie in ausreichendem Maße bereit sind, diese Rolle auch auszufüllen. Denn Eintragungsverfahren von Vereinen sind für sie wirtschaftlich wenig attraktiv. Eine signifikante Anhebung der Gebühren kommt aber kaum in Betracht, würde sie doch ihrerseits viele Vereine in unzumutbarer Weise belasten. Hinzu kommt: Angesichts der heutzutage vorhandenen technischen Mittel (u.a. elektronische Personalausweis) sind Notare im Rahmen der Identitätsprüfung wohl nicht unentbehrlich. Überlegenswert erscheint daher auch eine Lösung, die auf die „Filter- und Entlastungsfunktion" der Notare verzichtet und stattdessen ganz auf qualitativ hochwertige Informationsangebote sowie besonders leistungsfähige Vereinsregister (insbesondere durch deren Konzentrierung) setzt.