Die Rechtsform des Vereins ist von herausragender praktischer Bedeutung. In Deutschland existieren mehr als 600.000 eingetragene Vereine (e.V.). Hinzu kommt eine mutmaßlich ebenfalls sechsstellige Anzahl nicht eingetragener Vereine im Sinne von § 54 BGB. Im Sektor der Non-Profit-Organisationen ist damit der Verein mit einem Anteil von über 95 % die mit Abstand verbreitetste Rechtsform (Stiftungen: 3 %, gGmbH: 2 %). Nahezu jeder zweite Bundesbürger ist Mitglied in mindestens einem Verein. Die Bandbreite der in der Rechtsform des Vereins verfolgten Zwecke ist immens und reicht von Freizeitaktivitäten über den Sport, Umweltschutz, Bürgerbewegungen und die Wohlfahrtspflege bis hin zur Interessenvertretung in Berufs- und Wirtschaftsverbänden.
Entsprechend groß sind auch die Bedeutung des Vereinsrechts und das Bedürfnis nach dessen Fortentwicklung unter Rückkopplung mit der Vereinspraxis. Der jährlich ausgerichtete Vereinsrechtstag hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Bedürfnisse aufzugreifen und ein Forum zu schaffen, in dem Vertreter von Praxis, Wissenschaft und Politik in einen Austausch treten können. Seine Themen sind neben dem Vereinsrecht im engeren Sinn auch benachbarte Rechtsgebiete wie insbesondere das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht. Darüber hinaus ist es Anliegen des Vereinsrechtstags, einen möglichen Reformbedarf im Vereinsrecht aufzuzeigen und rechtspolitische Impulse zu setzen.